AGB

1. Geltung der AGB
1.1 Allen Vertragsabschlüssen liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Diese AGB gelten auch für alle etwaigen zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht wiederholt ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Der Kunde erklärt sich durch die Auftragserteilung mit den Bedingungen dieser AGB vollumfänglich einverstanden.

1.3 Die jeweils gültigen Preis-/Gebührenlisten, Stundensätze und individuellen Nutzungsvereinbarungen sind Teil des Vertragswerkes. Die Auftragserteilung muss nicht zwingend schriftlich erfolgen.

1.4 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die FORMATIG sie schriftlich bestätigt.

1.5 FORMATIG ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde hingegen nicht den geänderten Bedingungen binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

2. Leistungsumfang
2.1 Die Leistungsbeschreibungen sowie alle ergänzenden Unterlagen und Richtlinien der FORMATIG werden dem Kunden vor Beginn der Vertragsbeziehungen schriftlich ausgehändigt und liegen im Übrigen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht bereit. Sie können darüber hinaus bei FORMATIG kostenlos auf elektronischem Wege unter der Internet-Adresse https://formatig.de abgerufen werden oder als Schriftstück angefordert werden. Eine etwaige Programmdokumentation ist nur bei einzelvertraglicher Vereinbarung geschuldet.

2.2 FORMATIG ist hinsichtlich bestehender vertraglicher Vereinbarungen berechtigt, Leistungen zu ändern, soweit eine derartige Änderung handelsüblich beziehungsweise unter Berücksichtigung der Interessen der FORMATIG für den Kunden zumutbar ist, beispielsweise wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen hinreichend notwendig ist.

2.3 Soweit FORMATIG kostenfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder ein etwaiger Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

3. Preisangebot und Zahlungsbedingungen
3.1 Entwürfe und deren Umsetzung bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis-/Gebührenliste bei Produkten und Stundensatz bei Dienstleistungen von FORMATIG, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Künstlersozialabgaben, Gebühren, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

3.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger/Werbemittelhersteller am Erscheinungstag verbindlich.

3.3 Die von der FORMATIG dem Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.

3.4 Bei größeren Aufträgen oder Projekten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken sowie bei Werbemittelherstellung, Webdesign, o.ä. ist die FORMATIG berechtigt, Zwischenabrechnungen, Abschlagsrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen.

3.5 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält FORMATIG sich das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an den Leistungen von FORMATIG, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber in vereinbarter Form über. Sind keine Nutzungsrechte definiert, so treten diese gemäß den AGB Punkt 7 in Kraft.

3.6 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.

3.7 Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist FORMATIG berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

3.8 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die FORMATIG für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.9 Sofern FORMATIG auf Basis von Open Source-Software Leistungen/Produkte anbietet, gilt der Funktionsumfang der jeweils eingesetzten Version als Grundlage des jeweiligen Vertragswerkes. Jede Abweichung von der Standardsoftware, sofern nicht durch FORMATIG bestätigt, gilt als Abweichung von der Standardsoftware und wird entsprechend des tatsächlichen Aufwands abgerechnet.

3.10 Für die Entwicklung von etwaigen Online-Projekten übernimmt FORMATIG die Bereitstellung einer Entwicklungs-/Funktionsumgebung. Die hierfür anfallenden Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Preis-/Gebührenliste der FORMATIG.

3.11 Die FORMATIG wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten, Leistungen und Produkte erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllt die FORMATIG ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels und oder Vertrages. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung von FORMATIG.

3.12 Die Vergütung ist bei Ab-/Lieferung und/oder Bereitstellung des Werkes, Produktes unmittelbar fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles unmittelbar fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von FORMATIG finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 25% nach Fertigstellung der Arbeiten, 25% nach Abnahme des Gesamtwerks. Handelt es sich um eine Software und soll das Werk, Produkt vor der abschließenden Abnahme vom Entwicklungsserver auf eine vom Kunden gestellte Infrastruktur umgezogen werden, so ist die Vergütung unverzüglich zu 100% fällig.

3.13 Ein etwaiger Verzug tritt bei Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung. Sofern nicht ein höherer Verzugsschaden von FORMATIG nachgewiesen wird, sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. §1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG) zu entrichten. Ein etwaiger Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

3.14 Monatliche Entgelte sind bis zum jeweils 10. Tag des folgenden Kalendermonats für den Monat, in dem die Leistungen erbracht werden, zahlbar. Für jährliche Entgelte gilt dies für den jeweils 10. Januar des auf das Leistungsjahr folgende Jahres.

3.15 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung in Verzug, so kann FORMATIG den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

3.16 Sofern die Fälligkeit einer Verfügung von Seiten der FORMATIG überschritten wird, schuldet FORMATIG nicht mehr die Hauptleistung und auch nicht neben der Hauptleistung (auch gewohnheitsmäßig) geschuldeten schriftlich zugesagten Leistungen.

4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Als Leistungsumfang gelten generell der standardisierte Umfang der aktuell auf dem Markt verfügbaren oder offerierten und eingesetzten Software und/oder Datenbanksysteme. Erweiterungen zum Standard bedürfen der Schriftform – Kosten für etwaige Anpassungen werden zusätzlich erfasst und in Rechnung gestellt.

4.2 Sonderleistungen und Zusatzleistungen, die über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausgehen, das heißt Umarbeitung oder Änderung von Designs, Texten, Logos, Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Updates oder spezielle Anpassungen der verwendeten Software etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis-/Gebührenliste und/oder Stundensatz gesondert berechnet. Maßgeblich für die monatliche Abrechnung ist der tatsächliche Aufwand, der durch den Auftraggeber protokolliert wird.

4.3 FORMATIG ist berechtigt, die zur vollständigen Auftragserfüllung hinreichend notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers extern zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, FORMATIG entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.4 Sofern im Bedarfsfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von FORMATIG abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, FORMATIG im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben können. Dies beinhaltet explizit die Übernahme der Kosten.

4.5 Etwaige Auslagen für technische Nebenkosten oder für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Codes, Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber grundsätzlich zu erstatten.

5. Kostenvoranschläge und Auftragserteilung
5.1 In der Regel sind dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher Form zu unterbreiten, die durch den Auftraggeber freigegeben werden. Wurde kein Angebot erstellt, werden die geleisteten Arbeiten nach Aufwand zu den aktuell gültigen Stundensätzen der FORMATIG abgerechnet.

5.2 Aufträge an Werbeträger erteilt die FORMATIG im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffel in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger/ Werbemittelhersteller haftet die FORMATIG nicht.

6. Abwicklung von Aufträgen
6.1 Von der FORMATIG übermittelte Besprechungsprotokolle und Kontaktberichte sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

6.2 Vorlagen, Dateien, Accounts, und sonstige Arbeitsmittel, die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Nutzungs-und Verwertungsrechte
an den Rohdateien für Druckerzeugnisse, Webseiten, Fotos, Bildern, Grafiken, Datenbanken, Programmen, Skripten, etc. oder Teilen davon. Die Daten dienen ausschließlich der Weiterbearbeitung durch die FORMATIG.

6.3 Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der FORMATIG druckreif erklärt zurückzugeben. Nach Druckfreigabe haftet die FORMATIG nicht mehr für eventuelle inhaltliche, orthographische oder grammatikalische Fehler. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagedruck.

6.4 Nachdem FORMATIG seinen Auftrag entsprechend der Leistungsbeschreibung ausgeführt und dies dem Kunden gegenüber kommuniziert hat ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen etwaige Reklamationen geltend zu machen.

6.5 Erfolgt binnen der Zwei-Wochen-Frist keine Beanstandung, gilt der Auftrag als gemäß der Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß ausgeführt und somit als abgeschlossen.

6.6 Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung oder des Werks grundsätzlich verpflichtet, soweit das Resultat den vertraglichen Anforderungen entspricht. Beide Parteien sind angehalten, eine zügige Abnahme zu gewährleisten.

6.7 Während der Erstellungsphase ist FORMATIG berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile des Auftrags zur Teilabnahme auszuhändigen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen gerecht werden.

6.8 Die Meldung der Bereitstellung verbunden mit der Bitte um Abnahme erfolgt schriftlich.

6.9 Soweit bei der Abnahme Mängel aufgetretenen sind, werden diese vollständig und ausreichend festgehalten. Jeder etwaige im Abnahmetest festgestellte Mangel ist vom Kunden so festzuhalten, dass er für die Mängelbeseitigung eindeutig nachvollzogen werden kann. Im Abnahmeprotokoll wird die Endabnahme bestätigt bzw. die noch zu leistenden Maßnahmen zur Mängelbeseitigung dokumentiert. Erst nach einer Mängelbeseitigung, deren Überprüfung und Abnahme, gelten die Leistungen bzw. das Werk als abgenommen.

6.10 Die Leistung gilt im kaufmännischen Geschäftsverkehr auch dann als abgenommen, wenn der Kunde diese vier Wochen in Gebrauch genommen hat. Die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt automatisch spätestens 14 Tage nach Bereitstellung zur Abnahme, wenn keine Mängel festgestellt oder diese gegenüber FORMATIG nicht geäußert werden.

6.11 Mängel werden schriftlich an den verantwortlichen Mitarbeiter des Kunden als auch an die Geschäftsführung und/oder Inhaber der FORMATIG gemeldet. Analoges Vorgehen gilt auch für die Korrespondenz in Bezug auf die Mängelbeseitigung. Die Nachweispflicht und Nachweisführung in Bezug auf die Anmeldung von Mängeln oder der etwaigen diesbezüglichen Korrespondenz obliegt ausschließlich dem Kunden.

7. Nutzungsrecht / Urheberrecht
7.1 Der Vertragsgegenstand ist die Erbringung der in Auftrag gegebenen Leistungen, Produkten sowie die
Einräumung von Nutzungsrechten an dieser erbrachten Leistung in Form von Lizenzen. Es gelten die Vorschriften des Dienstleistungs- und Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Die Kennzeichnung der FORMATIG als Urheber auf dem Produkt in der festgelegten Auflagenhöhe und Darstellungsdauer gilt als vereinbart. Über den Umfang der Nutzung steht dem Urheber ein Auskunftsrecht zu. Die FORMATIG ist, sofern nicht anders vereinbart, berechtigt, einen Hinweis auf der Internetseite des Auftraggebers zu platzieren und diesen mit einem Link zur FORMATIG zu versehen. Hier wird jedoch explizit ausschließlich für FORMATIG geworben. Der Kunde erlaubt FORMATIG das Anzeigen von dessen Webpräsenz und sonstige durch die FORMATIG erstellte Leistungen/Produkte auf der Webseite von “FORMATIG” als Referenz. Für etwaige dargestellte Inhalte der mittels eines Links angezeigten Internetseiten von Kunden von FORMATIG übernimmt FORMATIG keine Haftung. Das Recht der Verwendung im vereinbarten Rahmen erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars. Bei Erbringung von Entwicklungsleistungen wird ein Lizenzvertrag mit dem Auftraggeber geschlossen. Bereits im Vorfeld eines Auftrages erarbeitete Konzepte sind bei Nichtzustandekommen eines Vertrages zurückzugeben. Eine Weiternutzung bedarf auf jeden Fall der Zustimmung des Urhebers. Erstellte Projekte (konzeptionelle, gestalterische, technische oder ideelle) können vom Urheber zur Eigenwerbung und nach einer Veröffentlichung beim Auftraggeber genutzt werden. Designerische Leistungen können in der Einarbeitungsphase hinsichtlich fremder Rechte nicht geprüft werden. Für diesbezügliche Recherchen sei dem Auftraggeber die Beauftragung eines Patentanwaltes angeraten. Erfolgt die Beauftragung zur Erstellung eines eintragungsfähigen Zeichens oder die Schöpfung eines eintragungsfähigen Namens, müssen patentrechtlich bedingte Folgeentwürfe zusätzlich berechnet werden. Notwendige Anwaltshonorare sind in der Konzeptkalkulation nicht enthalten. Erfolgen durch den Auftraggeber keine patentrechtlichen Recherchen zur Prüfung der Rechtslage entworfener Zeichen oder Wortschöpfungen, kann die FORMATIG nicht haftbar gemacht werden, wenn Dritte Schutzrechte geltend machen.

7.2 Die FORMATIG behält sich das Urheberrecht sowie das Recht an Inhalten, Beschreibungen und Vorschlägen vor, die in Konzepten, Manuskripten, Skripten, Programmen, Präsentationen, o.ä. – egal welcher Form – enthalten sind. Dies gilt auch, sofern hierfür eine Gebühr veranschlagt und beglichen worden ist.

7.3 Es gilt insbesondere dann, wenn Gebühren auf eine unverbindliche Präsentation, Schulung oder dergleichen erhoben werden. Durch diese werden die geleistete Arbeitszeit und Auslagen vergolten, nicht das Recht erworben, die dargestellten Inhalte etc. zu vervielfältigen oder zu benutzen.

7.4 Alle etwaigen Entwürfe, Umsetzung der Entwürfe als HTML-Konstrukt bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis-/Gebührenliste von FORMATIG, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

7.5 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von FORMATIG weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt FORMATIG eine Vertragsstrafe in Höhe eines Aufschlages von100% der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Der Kunde überträgt der FORMATIG die für den vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.

7.6 Sofern nicht anders vereinbart, sind ausschließlich alle Nutzungsrechte der FORMATIG erstellten Werke, Arbeiten, Leistungen und Produkte auf die Vertragslaufzeit befristet. Sollte die Verwendung diverser Werke, Arbeiten, Leistungen und Produkte über die Vertragslaufzeit hinaus gewünscht werden, müssen diesbezüglich Lizenzen von der FORMATIG erworben werden. Bei Zuwiderhandlung hat die FORMATIG das Recht Schadensersatz nach § 97 Abs.2, Satz 2 UrhG vom Auftraggeber zu fordern.

7.7 Zieht FORMATIG zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden deren Nutzungsrechte im Umfang erworben und entsprechend dem Auftraggeber übertragen.

7.8 FORMATIG hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken, Werken, Arbeiten, Produkten, etc. als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt FORMATIG zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten, bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

7.9 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

7.10 Die Weiterleitung aller Dokumente im Ganzen oder zu Teilen sowie deren Publikation, Reproduktion und Verteilung oder durch andere Form weiteren Parteien zugänglich machende Form ist ohne die Zustimmung der FORMATIG durchweg untersagt.

8. Lieferung, Lieferfristen, Lieferverzug
8.1 Die Lieferverpflichtungen der FORMATIG sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind.
Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich welches Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

8.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß und fristgerecht erfüllt hat.

8.3 Lieferungen gelten ab Werk, soweit nicht anders vereinbart. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt die FORMATIG keine Verbindlichkeit für den Versand. Transportversicherungen werden von der FORMATIG nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.

8.4 Bei Lieferverzug der FORMATIG ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns oder Schadenersatz sind ausgeschlossen.

9. Mehr- oder Minderlieferung
Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage
Geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 12% anzuerkennen. Zusätzlich erhöhen sich die Prozentsätze der Mehr-oder Minderlieferung, wenn das Papier, Produkt o.ä. von der FORMATIG bei externen Dienstleistern beschafft wurde, um deren Toleranzsätze.

10. Gewährleistung und Haftung
10.1 Von der FORMATIG gelieferte Werke, Arbeiten, Produkte und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige binnen 14 Tagen oder nach Freigabe des Kunden für die Weiterverarbeitung, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers in jeglicher Form.

10.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht der FORMATIG das Recht zur dreimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

10.3 Schadensersatzansprüche jeder Art (Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden) sind ausgeschlossen, wenn die FORMATIG, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der FORMATIG fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Ein über den Material- bzw. Leistungswert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

10.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die FORMATIG übergebenen Vorlagen, Accounts und Zugängen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die FORMATIG von allen Ersatzansprüchen frei.

10.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die FORMATIG erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die FORMATIG ist jedoch bemüht, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Erachtet die FORMATIG für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

11. Vertraulichkeit
11.1 Die FORMATIG wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln. Dritte sind angehalten, eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zu unterzeichnen.

11.2 Die personenbezogenen Daten vom Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet. So muss z.B. zur Zustellung der Produkten (Druckerzeugnisse, etc.) der Kundenname und Kundenanschrift an den Lieferanten weitergegeben werden.

11.3 Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Kunden oder ohne gesetzliche Grundlage werden die personenbezogenen Daten nicht an außerhalb der Vertragsabwicklung stehende Dritte weitergegeben.
Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt. Nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften werden diese Daten gelöscht, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung eingewilligt hat.

12. Kündigung
12.1 Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten-/Laufzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

12.2 Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten-/Laufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit-/Laufzeit kündbar. Die Kündigung muss FORMATIG – falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, mindestens drei Monaten vor dem Tag, an dem sie wirksam werden kann, zugehen.

13. Willenserklärungen
Sofern nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Willenserklärungen abzugeben sind und/oder empfangen werden, kann dies auf schriftlichem wie auch auf elektronischem Wege über die dem Kunden bzw. FORMATIG bekannten Anschrift und/oder Adressen erfolgen.

14. Schlussbestimmungen
14.1 Erfüllungsort ist der Sitz von FORMATIG.

14.2 Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieses Vertrags. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die diesen Vereinbarungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

14.3 FORMATIG ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit er sich für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt.

14.4 Der Kunde ist Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Kunde ist
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und dem Kunden der Geschäftssitz von FORMATIG.

14.5 Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

14.6 Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.

14.7 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart worden wäre, wenn die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Ebenso gilt dies für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

FORMATIG Kreativagentur
Inhaber Gordon Weiss
Bremachstraße 26
74388 Talheim